Aufgabenbereiche

Um die Positionen und die Interessen eines Kindes zu erkennen und zu vertreten bedarf es Erfahrung sowie Einfühlungsvermögen. Unsere Aufgabe ist es fachlich und kompetent die Situation des Kindes zu erkennen und entsprechende Maßnahmen einzuleiten. Über unsere Ausbildung und langjährige Tätigkeit als Erzieherinnen mit Kindern im Alter zwischen 0,6 - 14 Jahren verfügen wir über weitere Zusatzqualifikationen.

Wir verfügen über:

  • Diagnostische Kompetenz zur Erfassung der Lage von Kind und Eltern.
  • Wissen und Verständnis über altersentsprechende Entwicklungsphasen.
  • Erfahrung mit Kindern in schwierigen Lebens-/Familiensituationen.
  • Erfahrung im Umgang mit Familien mit Migrationshintergrund.
  • Kommunikative Kompetenz im Umgang mit Kind, Eltern, und Institutionen.
  • Verfahrenskompetenz und rechtliche Grundlagen.


Unsere Aufgabe ist:

  • Feststellung des Kindeswillens unter Berücksichtigung des Kindeswohls.
  • Formulierung schriftlicher Stellungnahmen.
  • Begleitung des Kindes während des gesamten gerichtlichen Verfahrens.


Unsere Tätigkeit endet mit Rechtskraft der das Verfahren abschließenden Regelung.